Kategorie: Nachteilsausgleich, Lernzielanpassung & Integration

Rechtlich sicher und pädagogisch fundiert – Nachteilsausgleich, Lernzielanpassung und Inklusion im Schulalltag verstehen und umsetzen.

  • Was ist ein Nachteilsausgleich – und was nicht?

    Was ist ein Nachteilsausgleich – und was nicht?

    Zusammen mit jeder Diagnose flattern auch diverse Empfehlungen ins Lehrerzimmer – leider meist so vage, dass wir als Lehrkräfte keine Ahnung haben, wie wir diese konkret umsetzen sollen. Immer häufiger taucht dabei auch der Hinweis auf einen Nachteilsausgleich auf.

    Eltern knüpfen oft Hoffnungen an dieses Wort, die überhaupt nichts mit einem Nachteilsausgleich zu tun haben: bessere Noten in dem Fach, mit dem ihr Kind schon lange kämpft.

    Doch genau das darf ein Nachteilsausgleich nicht leisten – und hier geraten wir als Lehrpersonen in den Elterngesprächen rund um die Diagnose an eine emotional stark aufgeladene Front.

    Dabei ist es kein Wunder, dass bei Eltern und Lehrkräften Missverständnisse und Unsicherheit auftreten. Denn auch die abklärenden Fachkräfte grenzen den Nachteilsausgleich oft nicht sauber von anderen schulischen Maßnahmen ab.

    Die gute Nachricht:

    Das Konzept des Nachteilsausgleichs ist eigentlich gar keine Hexerei. Ich zeige dir in diesem Artikel, wie du den Nachteilsausgleich klar von anderen schulischen Massnahmen unterscheidest und wie du souverän geeignete Umsetzungsmöglichkeiten für deine Schüler*innen planst.

    Was ist ein Nachteilsausgleich?

    Der Nachteilsausgleich ist eine kompensatorische Maßnahme. Er soll dabei helfen, dass Kinder mit Behinderungen fair beurteilt werden. Sie sollen zeigen, was sie können und dabei nicht durch ihre Beeinträchtigung benachteiligt werden. Um das zu erreichen, werden Prüfungs- und Beurteilungssituationen angepasst. Dabei bleiben die Lernziele und Leistungsanforderungen gleich. Verändert werden nur die Bedingungen, welche zu einer systematischen und behinderungsbedingten Benachteiligung führen würden.

    Wichtig: Der Nachteilsausgleich ist keine Fördermaßnahme.

    Woher kommt das Konzept?

    Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Die Konvention wurde von der Schweiz, Deutschland und Österreich ratifiziert und muss damit umgesetzt werden. Chancengleichheit ist in der Schule gerade im Zusammenhang mit Behinderung jedoch kaum gegeben. Der Nachteilsausgleich soll den Benachteiligungen Rechnung tragen, die Kinder mit einer Behinderung in der Schule erleben.

    Es geht also um Chancengleichheit. Um gleichberechtigte Teilhabe an Bildung. Allerdings nur in ganz konkreten, leistungsbezogenen Kontexten: nämlich der formellen Beurteilung.

    Für uns als Lehrkräfte bedeutet das:

    Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dabei gibt es keinen Spielraum durch pädagogisches Ermessen. Darum ist es auch ganz wichtig, diesen gegen andere, pädagogische Maßnahmen sauber abzugrenzen und pädagogische Maßnahmen von rechtlichen Ansprüchen zu trennen.

    Was bedeutet ein Nachteilsausgleich für die Praxis?

    Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Situation in der Leistungsbeurteilung in der Schule. Er legt fest, wie die Prüfungssituation angepasst werden soll, damit die Leistung des Kindes ohne behinderungsbedingte Benachteiligung gemessen werden kann.

    Fallbeispiel

    Arno besuchte die zweite Klasse, als ich seinen Fall übernahm. Er hatte eine Sehbehinderung und wurde mit zusätzlichen sonderpädagogischen Ressourcen in die Regelklasse integriert. Technisch gesehen hatte er die Lesekompetenz gut erworben.

    Im Kollegium kam immer wieder die Frage auf, wie wir den Nachteilsausgleich konkret in einer Prüfungssituation gestalten sollten.

    Im Fall von Arno ist davon auszugehen, dass er durch seine Sehbehinderung Texte schlechter lesen kann als die anderen Kinder in seiner Klasse. Die Texte müssen also für Arno anders präsentiert werden, damit er diese unter äquivalenten Bedingungen lesen kann. Für ihn sollte die Textgrösse und der Kontrast erhöht werden. Auch Schriftarten können eine Rolle spielen. Dies gilt in erster Linie für Prüfungen zur Lesefähigkeit selbst. Bei Prüfungen in welchen zwar gelesen werden muss, aber die Lesefähigkeit an sich nicht benotet wird, würden wieder andere Möglichkeiten im Vordergrund stehen. Wird zum Beispiel eine Prüfung zu einem Sachthema bearbeitet, könnten Aufgaben oder Texte auch vorgelesen werden (dazu gibt es auch tolle technische Lösungen).

    In den nächsten Kapiteln schauen wir uns an, was für Fehler häufig gemacht werden, wenn es um den Nachteilsausgleich geht. Ich zeige dir am Beispiel von Arno, wie ein Nachteilsausgleich individuell und hilfreich ausgearbeitet werden kann, sodass er wirklich zur Chancengleichheit beiträgt.

    Was ist ein Nachteilsausgleich nicht?

    Ich möchte es also nochmals ganz deutlich sagen:

    Er trägt also nicht dazu bei, dass sich das Kind in einem Bereich verbessert. Er trägt auch nicht dazu bei, dass der Unterricht gezielt verbessert wird, sodass er den besonderen Bedürfnissen des Kindes Rechnung trägt. Der Nachteilsausgleich unterstützt noch nicht einmal die Förderung von individuellen Strategien, mit denen das Kind mit den behinderungsspezifischen Herausforderungen im Alltag besser umzugehen lernt. Aus förderorientierter Sicht spielt der Nachteilsausgleich also eine völlig untergeordnete Rolle.

    Wenn Arno in der Prüfung größere Buchstaben und bessere Kontraste für seine Texte erhält, werden sich weder seine Sehfähigkeit, noch seine Lesefähigkeit verbessern. Er wird dadurch auch nicht lernen mit Tools umzugehen, die Größe und Kontrast für seine Bedürfnisse modifizieren. Es ist also weder Sehtraining, noch Strategieschulung.

    Warum “mehr Zeit” selten ein geeigneter Nachteilsausgleich ist

    Arnos Sehbehinderung ist auch ein tolles Beispiel dafür, warum “mehr Zeit” (der Klassiker unter den Nachteilsausgleichen) oft zwar eine bequeme Lösung ist, aber im Einzelfall häufig viel zu kurz greift.

    Ihm würde mehr Zeit kaum etwas bringen. Mit mehr Zeit würde Arno mit der Nase am Blatt kleben, um zu versuchen, die winzigen Buchstaben zu entziffern. Er könnte den Text vielleicht erlesen, aber seine Augen würden brennen, sein Kopf schmerzen und seine Konzentration wäre vom Leseprozess so stark strapaziert, dass er sich kaum auf den Inhalt oder die erlesene Aufgabe fokussieren könnte.

    Mit “mehr Zeit” kann man also hier definitiv keine fairen und ähnlichen Bedingungen wie bei Kindern ohne Sehbehinderung erzielen.

    Warum Inhalte beim Nachteilsausgleich nicht angepasst werden dürfen

    Ein Nachteilsausgleich heißt:

    Arno muss genau dieselben Lesekompetenzen erwerben wie die anderen Kinder. Er muss Buchstaben und Laute synthetisieren und Leseverständnis auf Wort-, Satz- und Textebene aufbauen. Die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs verändern nichts an diesen Lernzielen. Die Texte werden nicht einfacher oder kürzer. Sie werden nur besser sichtbar, sodass Arno damit arbeiten kann, wie das Regelcurriculum es verlangt.

    Sobald die Lernziele verändert werden, braucht es eine Lernzielanpassung. Das ist etwas völlig anderes – dazu später mehr.

    Warum ein Nachteilsausgleich nicht in jedem Fall angezeigt ist

    Darum ist auch nicht für jedes Kind mit Sehbehinderung der Nachteilsausgleich die richtige Wahl.

    Denn Arno kommt mit seiner Sehfähigkeit im Regelcurriculum recht gut zurecht. Bei einem blinden Kind wäre es aber unsinnig das Regelcurriculum mit visuellen Buchstaben-Symbolen beibehalten zu wollen, denn mit dem besten Nachteilsausgleich kann ein blindes Kind die Buchstaben nicht sehen. Hier braucht es andere Maßnahmen. Dazu im nächsten Kapitel noch mehr.

    Daraus folgt auch:

    Dies würde potenziell zu einer Benachteiligung der anderen Kinder führen und so ebenfalls gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstoßen.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Nachteilsausgleich und einer Lernzielanpassung?

    In meinem Berufsalltag erlebe ich am häufigsten eine Verwechslung zwischen dem Nachteilsausgleich und der Lernzielanpassung.

    Dabei ist es für uns als Lehrkräfte extrem wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Sonst laufen wir Gefahr, entweder zu hohe Erwartungen zu wecken, oder das Kind unter seinem Potential zu fördern.

    Ein Kind, welches an anderen Lernzielen arbeitet wird auch eine angepasste Prüfung erhalten. Bei einem Nachteilsausgleich dürfen die Kompetenzansprüche aber nicht verändert werden, wie wir im vorhergegangenen Kapitel gesehen haben.

    Ich habe in der folgenden Tabelle die wichtigsten Unterschiede kurz und bündig erklärt:

    Warum ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Lernzielanpassung wichtig?

    Du profitierst auf drei Ebenen, wenn du diesen Unterschied gut kennst:

    Die Zielsetzung:

    Ein Kind mit Nachteilsausgleich hat reguläre Zielsetzungen, während die Zielsetzung für Kinder mit Lernzielanpassungen individuell gestaltet wird.

    Wenn wir uns darüber nicht im Klaren sind, ob ein Kind an regulären oder individuellen Zielen arbeitet, können wir es nicht adäquat fördern und fordern.

    Die Erwartungen:

    Wenn allen Beteiligten (insbesondere auch den Eltern) klar wird, welche Zielsetzungen das Kind verfolgt und wie die Prüfungssituationen für das Kind aussehen, dann sind auch die Erwartungen an die Leistungen (und Noten) des Kindes realistischer. So entsteht für das Kind weniger Druck und unter den Erwachsenen weniger Missverständnisse.

    Die Ressourcen:

    Die Kräfte der Lehrpersonen sind begrenzt. Wenn wir verstehen, dass sich der Nachteilsausgleich erstmal nur auf Prüfungssituationen bezieht, können wir mit Fokus und wenig Aufwand sicherstellen, dass die Prüfungsbedingungen entsprechend gestaltet werden. Da klar wird, um welchen Teil es geht (nämlich nur die Beurteilungssituationen), können wir auch leichter delegieren.

    Damit wir nicht allein mit der Umsetzung kämpfen, macht es Sinn, die Verantwortung klar im Team zu verteilen:

    So können wir durch die Verteilung von Aufgaben und Verantwortung, uns gegenseitig als Team entlasten.

    Nachteilsausgleich individuell gestalten

    Nachteilsausgleiche sind sehr individuell. Nicht jeder Nachteilsausgleich sieht gleich aus, selbst wenn er aus derselben Diagnose heraus entsteht.

    Wenn ein Nachteilsausgleich also nicht individuell an das Kind angepasst wird, nützt er dem Kind nichts. Im Gegenteil. Wie wir am Beispiel von “mehr Zeit” für Arno gesehen haben, kann es schnell passieren, dass die Erwartungen an das Kind und dessen Leistungen wachsen, während der Nachteilsausgleich nur augenscheinlich dazu beiträgt, dass das Kind seine Kompetenzen auch zeigen kann.

    Mit dem folgenden Tipp kannst du den Nachteilsausgleich für deine Schüler:innen sofort überprüfen:

    Die richtige Frage stellen

    In meiner Praxis stelle ich zwei Fragen, die mir helfen Klarheit über Sinn und Unsinn bei Nachteilsausgleichen zu schaffen:

    Wenn wir eine Lernzielüberprüfung planen, haben wir uns diese Frage schon gestellt. Darum ist sie leicht zu beantworten. Das führt aber gleichzeitig dazu, dass wir sie leicht übersehen. Wir denken, wir haben es schon klar definiert und beschäftigen uns dann nicht mehr ausreichend damit, wenn es um den Nachteilsausgleich geht.

    Nehmen wir wieder das Beispiel von Arno. Das Leseverständnis auf Satzebene soll geprüft werden. Wir haben eine Prüfung erstellt, in welcher unterschiedlich schwierige Sätze verschiedenen Bildern zugeordnet werden sollen.

    Was teste ich? Das Leseverständnis auf verschiedenen Schwierigkeitsstufen.

    Völlig klar. Wenn das Kind die Sätze korrekt verbinden kann, hat es vermutlich den Inhalt verstanden.

    Nun kommt die zweite Frage ins Spiel:

    Wenn ich Arno diese Prüfung vorlege, so wird er Mühe haben die Sätze zu lesen und die Bilder zu erkennen. Ich teste bei ihm in diesem Moment aber nicht – wie geplant – das Leseverständnis. Ich teste sein Sehvermögen.

    Darum mache ich mir Gedanken über die Prüfungsbedingungen: Ist die Schrift gross genug um zu Lesen und das Bild klar, um es zu erkennen? Denn wenn Arno bei einem regulären Arbeitsblatt Fehler macht, sagen diese mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr über seine Sehfähigkeit aus, als über sein Leseverständnis.

    Nachteilsausgleich individuell umsetzen

    Und genau da setzt nun der Nachteilsausgleich an. Wir verändern die Prüfungsbedingungen nun so, dass wir auch bei Arno die Kompetenzen überprüfen können, welche bei allen anderen Kindern der Klasse auch überprüft werden (auf dem gleichen Niveau).

    Konkrete Umsetzungsvorschläge (individuell wählen!)

    • Die gleichen Sätze und Bilder werden grösser und mit höherem Kontrast gedruckt
    • Bilder können bei Bedarf mündlich erläutert werden (hier wären auch Hilfsmittel wie Audiostifte oder eine KI, welche das Bild beschreibt denkbar)
    • Einfache Vergrößerungshilfen: Lupe, Brille etc.
    • Individuelle technische Hilfsmittel: Tablets etc.
      • Arno hatte ein von der IV gestelltes Tablet
      • Arbeitsblatt wird mit Tablet eingelesen und passt automatisch Größe und Kontrast von Text und Bildern auf Arnos Sehbehinderung an
      • Prüfungen können in diesem Fall sogar per Mail abgegeben werden, da Arno direkt am Tablet arbeitet
    • Lichtverhältnisse bei der Sitzplatzwahl prüfen:
      • nicht zu dunkel
      • aber auch nicht im direkten Sonnenlicht
      • = ausgewogene, klare Lichtverhältnisse
      • Tipp: Sitzplan inkl. Lage der Fenster mit Fachperson besprechen (z. B. beim Abklärungsgespräch) und mögliche Sitzplätze für das Kind durchsprechen

    Wichtig ist: Es ist immer individuell zu beurteilen, welche Massnahmen im Einzelfall dazu beitragen, dass das Kind seine tatsächlichen Fähigkeiten zeigen kann – und zwar möglichst barrierefrei.

    Empfehlungen für den schriftlichen Nachteilsausgleich

    Ich versuche jeweils nicht mehr als zwei bis drei Punkte konkret in das offizielle Vertragspapier zu nehmen. So bewahren wir den Überblick und die jährliche Überprüfung kann rasch und effizient geschehen.

    Als Lehrkraft denke ich ausserdem immer daran, dass es mir jederzeit frei steht, Prüfungssituationen individuell zu gestalten.

    Was dort steht ist für mich verbindlich. Darüber hinaus kann ich aber bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

    In meiner Praxis setze ich auf der Primarstufe selten ein separates Dokument für den Nachteilsausgleich auf. Nachteilsausgleichende Massnahmen werden im Schulischen Standortgespräch (SSG) mit allen Beteiligten besprochen und explizit im Protokoll festgehalten.

    Im Hinblick auf die Berufslehre oder das Studium ist ein offizielles Dokument aber sehr wichtig.

    Auf dem Weg zu echter Bildungsgerechtigkeit

    Zum Schluss möchte ich dir noch Mut machen. Du möchtest, dass deine Schüler:innen gute Chancen im Leben haben. Dabei stößt du vermutlich – so wie ich auch immer wieder – auf die Realität, dass wir noch viele Meilen von echter Bildungsgerechtigkeit entfernt sind.

    Gut umgesetzte Nachteilsausgleiche sind ein winziger Baustein von Bildungsgerechtigkeit. Ein Nachteilsausgleich schafft noch keine umfassende Chancengleichheit. Von dieser Realität lassen wir uns aber nicht entmutigen und gehen einen Schritt nach den anderen. Mit kleinen Veränderungen bauen wir Stück für Stück ein starkes Fundament für eine inklusivere Schule und Gesellschaft.

    Danke für deine wertvolle Arbeit! Dein Engagement für die Kinder in deiner Klasse bewegt etwas. Es macht den Unterschied für viele Kinder.

    Weitere Fallbeispiele im Kurzüberblick

    In diesem Artikel haben wir die Grundlagen des Nachteilsausgleichs am Beispiel von Arno mit Sehbehinderung kennengelernt. Ich plane weitere Praxisbeispiele zu möglichen Umsetzungen bei verschiedenen Schwerpunkten. Hier eine Übersicht:

    Nachteilsausgleich bei…

    Für welche Beeinträchtigung wünschst du dir eine konkrete Umsetzungshilfe oder ein Fallbeispiel?

    Schreib es mir in die Kommentare – ich plane weitere Artikel dazu!

    Schlüsselgedanken zum Mitnehmen

    • Ein Kind mit Nachteilsausgleich arbeitet in diesem Bereich am Regelcurriculum. Eine Lernzielanpassung ist bei Nachteilsausgleich ausgeschlossen.
    • Der Nachteilsausgleich kompensiert, leistet aber keinen Beitrag zur pädagogischen Förderung.
    • Nutze die Leitfragen: Was soll geprüft werden und wird das beim betroffenen Kind auch wirklich geprüft?